Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen
Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Die Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen richtet sich an Schulen, Kindergärten und Bildungsträger welche über einen Unfallversicherungsträger versichert ist.
Die Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Aus- und Fortbildung von der Ersthelfer.
Der Umfang der Kostenübernahme bzw. die menge an Ersthelfern, welche durch die Unfallversicherungsträger finanziert werden kann variieren.
In der Regel werden bis zu
100 % aller beschäftigten durch Ihre Berufsgenossenschaft übernommen.
Eine vorherige Anmeldung der Teilnehmer und Genehmigung der Kostenübernahme ist notwendig.
Wie kommen Sie zu einem Kurs für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen:
unter folgendem Link finden Sie eine genaue Ablaufbeschreibung, so wie die notwendigen Dokumente
Die Inhalte nach DGUV-G 304-001:
- Rechtliche Grundlagen der Ersten Hilfe
- Prävention und Eigensicherheit
- Notruf (112)
- Lebenswichtige Grundfunktionen
- Atemstörungen (Kinder- und Jugendliche)
- Bewusstseinsstörung
- Kreislaufstörung
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (Kinder- und Jugendliche)
- AED-Schulung
- Wundversorgung
- Nasenbluten
- Krampfanfall
- Vergiftung/Verätzung
- Stromunfall
- Verbrennung/Verbrühung
- Termischbedingte Notfälle
- Kinderkrankheiten
- weitere Kinder Notfälle
- Fremdkörper in Wunden (insbesondere Zeckenbiss)
- uvm.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung in doppelter Ausfertigung (für das Amt und Privat)
Kurs Ort:
Bei Ihnen in der Bildungs-/Betreuungseinrichtung
In unseren öffentlichen -Schulungsräumen-
Kursablauf:
9 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.) zzgl. Pausen (gesamt 60 Minuten)
Kurskosten:
Kostenübernahme durch Ihren Unfallversicherungsträger bei Vorlage des vollständig ausgefüllten
BG-Anmeldeformular oder eines Gutscheins der Unfallversicherungsträger.
Nähere Infos erhalten Sie unter:
Für fragen, stehen wir Ihnen jeder Zeit zur Verfügung.